Regeln zur Schweizer Vignette

Alles, was Sie über die Verwendung der Autobahnvignette wissen müssen

Regeln für Luzern und die Region Kanton Luzern

✓ Gotthard vignettenpflichtig
A2 durch den Gotthardtunnel: Vignette obligatorisch.
✓ Passstrasse vignettenfrei
Die Gotthardpassstrasse ist eine Kantonsstrasse — keine Vignette nötig.
✓ Keine Tunnelmaut
Kein zusätzliches Entgelt für den Gotthardtunnel — nur Vignette.
✓ LSVA für Schwerlast
Fahrzeuge über 3,5 t zahlen LSVA statt Vignette.
✓ A14 vignettenpflichtig
Der Luzerner Ring (A14) ist Nationalstrasse — Vignette erforderlich.
✓ Stau-Alternativen
Bei Stau am Gotthard: Umfahrung über San Bernardino (A13) — ebenfalls vignettenpflichtig.

Allgemeine Vorschriften

✓ Anbringung: Innenseite Windschutzscheibe
Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe, links unten, vollflächig aufgeklebt werden.
✓ Nicht ablösbar
Die Vignette ist so konzipiert, dass sie beim Ablösen zerstört wird. Eine abgelöste Vignette ist ungültig.
✓ Fahrzeuggebunden
Die Vignette gilt nur für das Fahrzeug, auf dem sie angebracht ist. Übertragung ist nicht erlaubt.
✓ Gültig ab 1. Dezember
Die Vignette für das neue Jahr ist bereits ab 1. Dezember des Vorjahres erhältlich und gültig.
✓ Nationalstrassen 1. & 2. Klasse
Vignettenpflicht gilt auf allen Nationalstrassen der 1. und 2. Klasse in der gesamten Schweiz.
✓ Ausnahmen
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, Militärfahrzeuge und bestimmte Sonderfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Fahren ohne gültige Vignette auf Nationalstrassen ist eine Übertretung nach dem Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG). Es droht eine Busse von CHF 200.– zuzüglich des Vignettenpreises von CHF 40.–. Die Kantonspolizei kontrolliert regelmässig.